Rechtsprechung
LAG Bremen, 24.01.2001 - 2 Sa 167/00 - 170/00, 2 Sa 167/00, 2 Sa 168/00, 2 Sa 169/00, 2 Sa 170/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung des Alleininhabers einer GbR für die aus Dauerschuldverhältnissen resultierenden Verpflichtungen ab alleiniger Übernahme des Betriebes; Begrenzung der Nachhaftung ausscheidender Gesellschafter nach der Änderung des § 159 Handelsgesetzbuch (HGB); Beschränkung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bremen, 06.07.2000 - 1 Ca 1009/99
- LAG Bremen, 24.01.2001 - 2 Sa 167/00 - 170/00, 2 Sa 167/00, 2 Sa 168/00, 2 Sa 169/00, 2 Sa 170/00
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00
Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig
Auszug aus LAG Bremen, 24.01.2001 - 2 Sa 167/00
Nach neuester Rechtsprechung des BGH ist die GbR rechts- und parteifähig, soweit sie als Teilnehmer am Rechtsverkehr eigene vertragliche Rechte und Pflichten begründet (BGH Urteil vom 29.1.2001 -- II ZR 331/00, Pressemitteilung des BGH Nr. 4/2001). - BGH, 27.09.1999 - II ZR 356/98
Nachhaftung des ausgeschiedenen Gesellschafters
Auszug aus LAG Bremen, 24.01.2001 - 2 Sa 167/00
Mit seinem Urteil vom 27.09.1999 (Az. II ZR 356/98 = AP Nr. 1 zu § 160 HGB) hat der BGH die so genannte Kündigungstheorie aufgegeben und seine bisherige Rechtsprechung geändert. - BAG, 06.07.1989 - 6 AZR 771/87
Arbeitgeberstellung im Falle des Abschlusses von Arbeitsverträgen durch die …
Auszug aus LAG Bremen, 24.01.2001 - 2 Sa 167/00
Die Gesellschaft selbst sei nicht rechtsfähig und könne daher grundsätzlich nicht Vertragspartner eines schuldrechtlichen Vertrages wie des Arbeitsvertrages nach den §§ 611 ff BGB sein (BAG Urteil vom 6. Juli 1989 -- Az: 6 AZR 771/87 -- EzA § 611 BGB Arbeitgeberbegriff Nr. 3). - BGH, 28.06.1968 - I ZR 156/66
Sparkassen-Kontokorrent. Haftung des ausgeschiedenen Gesellschafters (OHG)
Auszug aus LAG Bremen, 24.01.2001 - 2 Sa 167/00
Allerdings geht BGHZ 50, 277 davon aus, dass im Kontokorrentverhältnis der niedrigste Stand nach dem Ausscheiden des Gesellschafters einer OHG für dessen Haftung nach § 128 HGB maßgeblich ist, was konstruktiv nur so zu erklären ist, dass bei dieser auf Dauer angelegten Rechtsbeziehung zum Zeitpunkt des Ausscheidens ein Schnitt zu machen ist, für den so ermittelten Stand der ausgeschiedene Gesellschafter einzustehen hat und das spätere Absinken der Solls der OHG als Erfüllung der Forderungen der Bank angesehen wird.
- LAG Hamm, 04.03.2009 - 2 Sa 1382/05
Persönliche Inanspruchnahme des Gesellschafters einer GmbH & Co. KG durch den …
Die allgemeinen zivil- und handelsrechtlichen Haftungsgrundlagen werden durch § 613 a BGB nicht ausgeschlossen (…APS-Steffan, 3. Aufl., § 613 a BGB Rdnr. 166; vgl. andererseits LAG Bremen vom 24.01.2001 - 2 Sa 167/00; wie hier LAG Hamm vom 01.06.2005 - 9 Sa 1123/04). - LAG Hamm, 01.06.2005 - 9 Sa 1123/04
Anspruch auf Ausbildungsvergütung als Verbindlichkeit einer GbR; Übergang des …
Es ist nicht geboten, die Grundsätze des § 613 a BGB im Wege der Auslegung auf die Nachhaftungsregelung gemäß § 736 Abs. 2 BGB, § 160 HGB in der Weise anzuwenden, dass unter "begründeten" Forderungen im Sinne des § 160 Abs. 1 Satz 1 HGB "entstandene" Forderungen im Sinne des § 613 a Abs. 2 Satz 1 BGB zu verstehen sind und damit eine Nachhaftung des ausscheidenden Gesellschafters praktisch entfällt (a.A.: LAG Bremen, Urteil vom 24.01.2001 - 2 Sa 167/00 bis 170/00 - n.v.).Soweit das LAG Bremen die Ansicht vertritt, § 160 HGB sei unter Anwendung der Grundsätze des § 613 a Abs. 2 BGB für Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis einschränkend auszulegen (Urteil vom 24.01.2001 - 2 Sa 167/00 bis 170/00 - n.v. zu II 2 d. Gr.), überzeugt dies nicht.