Rechtsprechung
   LAG Bremen, 24.01.2001 - 2 Sa 167/00 - 170/00, 2 Sa 167/00, 2 Sa 168/00, 2 Sa 169/00, 2 Sa 170/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,30833
LAG Bremen, 24.01.2001 - 2 Sa 167/00 - 170/00, 2 Sa 167/00, 2 Sa 168/00, 2 Sa 169/00, 2 Sa 170/00 (https://dejure.org/2001,30833)
LAG Bremen, Entscheidung vom 24.01.2001 - 2 Sa 167/00 - 170/00, 2 Sa 167/00, 2 Sa 168/00, 2 Sa 169/00, 2 Sa 170/00 (https://dejure.org/2001,30833)
LAG Bremen, Entscheidung vom 24. Januar 2001 - 2 Sa 167/00 - 170/00, 2 Sa 167/00, 2 Sa 168/00, 2 Sa 169/00, 2 Sa 170/00 (https://dejure.org/2001,30833)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,30833) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Alleininhabers einer GbR für die aus Dauerschuldverhältnissen resultierenden Verpflichtungen ab alleiniger Übernahme des Betriebes; Begrenzung der Nachhaftung ausscheidender Gesellschafter nach der Änderung des § 159 Handelsgesetzbuch (HGB); Beschränkung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus LAG Bremen, 24.01.2001 - 2 Sa 167/00
    Nach neuester Rechtsprechung des BGH ist die GbR rechts- und parteifähig, soweit sie als Teilnehmer am Rechtsverkehr eigene vertragliche Rechte und Pflichten begründet (BGH Urteil vom 29.1.2001 -- II ZR 331/00, Pressemitteilung des BGH Nr. 4/2001).
  • BGH, 27.09.1999 - II ZR 356/98

    Nachhaftung des ausgeschiedenen Gesellschafters

    Auszug aus LAG Bremen, 24.01.2001 - 2 Sa 167/00
    Mit seinem Urteil vom 27.09.1999 (Az. II ZR 356/98 = AP Nr. 1 zu § 160 HGB) hat der BGH die so genannte Kündigungstheorie aufgegeben und seine bisherige Rechtsprechung geändert.
  • BAG, 06.07.1989 - 6 AZR 771/87

    Arbeitgeberstellung im Falle des Abschlusses von Arbeitsverträgen durch die

    Auszug aus LAG Bremen, 24.01.2001 - 2 Sa 167/00
    Die Gesellschaft selbst sei nicht rechtsfähig und könne daher grundsätzlich nicht Vertragspartner eines schuldrechtlichen Vertrages wie des Arbeitsvertrages nach den §§ 611 ff BGB sein (BAG Urteil vom 6. Juli 1989 -- Az: 6 AZR 771/87 -- EzA § 611 BGB Arbeitgeberbegriff Nr. 3).
  • BGH, 28.06.1968 - I ZR 156/66

    Sparkassen-Kontokorrent. Haftung des ausgeschiedenen Gesellschafters (OHG)

    Auszug aus LAG Bremen, 24.01.2001 - 2 Sa 167/00
    Allerdings geht BGHZ 50, 277 davon aus, dass im Kontokorrentverhältnis der niedrigste Stand nach dem Ausscheiden des Gesellschafters einer OHG für dessen Haftung nach § 128 HGB maßgeblich ist, was konstruktiv nur so zu erklären ist, dass bei dieser auf Dauer angelegten Rechtsbeziehung zum Zeitpunkt des Ausscheidens ein Schnitt zu machen ist, für den so ermittelten Stand der ausgeschiedene Gesellschafter einzustehen hat und das spätere Absinken der Solls der OHG als Erfüllung der Forderungen der Bank angesehen wird.
  • LAG Hamm, 04.03.2009 - 2 Sa 1382/05

    Persönliche Inanspruchnahme des Gesellschafters einer GmbH & Co. KG durch den

    Die allgemeinen zivil- und handelsrechtlichen Haftungsgrundlagen werden durch § 613 a BGB nicht ausgeschlossen (APS-Steffan, 3. Aufl., § 613 a BGB Rdnr. 166; vgl. andererseits LAG Bremen vom 24.01.2001 - 2 Sa 167/00; wie hier LAG Hamm vom 01.06.2005 - 9 Sa 1123/04).
  • LAG Hamm, 01.06.2005 - 9 Sa 1123/04

    Anspruch auf Ausbildungsvergütung als Verbindlichkeit einer GbR; Übergang des

    Es ist nicht geboten, die Grundsätze des § 613 a BGB im Wege der Auslegung auf die Nachhaftungsregelung gemäß § 736 Abs. 2 BGB, § 160 HGB in der Weise anzuwenden, dass unter "begründeten" Forderungen im Sinne des § 160 Abs. 1 Satz 1 HGB "entstandene" Forderungen im Sinne des § 613 a Abs. 2 Satz 1 BGB zu verstehen sind und damit eine Nachhaftung des ausscheidenden Gesellschafters praktisch entfällt (a.A.: LAG Bremen, Urteil vom 24.01.2001 - 2 Sa 167/00 bis 170/00 - n.v.).

    Soweit das LAG Bremen die Ansicht vertritt, § 160 HGB sei unter Anwendung der Grundsätze des § 613 a Abs. 2 BGB für Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis einschränkend auszulegen (Urteil vom 24.01.2001 - 2 Sa 167/00 bis 170/00 - n.v. zu II 2 d. Gr.), überzeugt dies nicht.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht